Neuwahlen Controlling-Kommission und Urnenbüro an Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2024

20. März 2024

Laut Gemeindeordnung der Gemeinde Triengen (GO) § 13 Abs. 1 werden die Controlling-Kommission und das Urnenbüro durch die Gemeindeversammlung gewählt.

Der Gemeinderat hat die Neuwahlen für das Präsidium und die vier weiteren Mitglieder der Controlling-Kommission sowie die frei wählbaren Mitglieder des Urnenbüros auf die Gemeindeversammlung vom Montag, 27. Mai 2024 angeordnet.

Gemäss § 123 Stimmrechtsgesetz (StRG) können die Stimmberechtigten der Gemeinde bis spätestens am 2. Tag vor der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge einreichen. Die Gemeinde erstellt aufgrund der Wahlvorschläge eine Kandidatenliste und lässt sie an der Gemeindeversammlung austeilen. Werden für die gleiche Stelle mehrere Kandidaten vorgeschlagen, wird der Reihe nach über die einzelnen Kandidaten abgestimmt (§ 124 StRG). Massgebend für die Reihenfolge der Abstimmung ist der Eingang der Wahlvorschläge. An der Gemeindeversammlung können die Stimmberechtigten weitere Kandidaten vorschlagen.

Die Namen der Kandidierenden werden in die Botschaft zur Gemeindeversammlung übernommen, wenn sie bis zum 1. Mai 2024, bei der Gemeindekanzlei Triengen, gemeldet werden.