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Urnenstandort Gemeindehaus Triengen
Urnen Öffnungszeiten Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Hier finden Sie die Abstimmungsresultate:
Brieflich abstimmen So stimmen oder wählen Sie brieflich korrekt:

Legen Sie die von hand ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das amtliche Stimmkuvert (grün) und verschliessen Sie es (Der Stimmrechtsausweis darf nicht ins amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) gelegt werden).
Unterzeichnen Sie Ihren Stimmrechtsausweis persönlich im markierten Feld auf der Vorderseite.
Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis so in das Fensterkuvert, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist.
Das frankierte Rücksendekuvert kann per Post gesandt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen oder bei der Gemeindekanzlei, 1. Stock, abgegeben werden. (Das Urnenbüro darf keine brieflichen Stimmabgaben entgegen nehmen.)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist oder sich im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert (grün) befindet oder gar nicht zurückgeschickt wird
  • sich die Stimm- oder Wahlzettel nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert(grün) befinden
  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert (grün) eingesandt wird
  • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert (grün) sind
  • sie nicht rechtzeitig eintrifft
Kontakt tobias.lingg@triengen.lu.ch



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