Notariat
Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons müssen verschiedene Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten vor vorschnell getroffenen Vereinbarungen. Die im Kanton Luzern tätigen Notarinnen und Notare sind für sämtliche Beurkundungen im Kanton Luzern zuständig.
Die notarielle Tätigkeit wird im Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen sowie in der Verordnung über die öffentlichen Beurkundungen geregelt.
Notarinnen und Notare sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Notarinnen und Notare werden von der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen beaufsichtigt.
Hauptaufgaben des Notariats:
- Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien und Auszügen
- Urkunden, welche die Form der öffentlichen Beurkundung voraussetzen, wie Übertragung von Grundeigentum, Errichtung von Grundpfandrechten, Ehe- und Erbverträge, öffentliche beurkundete Testamente und Vorsorgeaufträge, Gesellschaftsgründungen und bestimmte -beschlüsse usw.
Die Gebühren richten sich nach der kantonalen Verordnung über die Beurkundungsgebühren (SRL Nr. 258).
Die vorherige, telefonische Vereinbarung eines Termins wird empfohlen.
Personen |
Name | Funktion | Telefon |
Meier, Edith | Gemeindeschreiberin II und Notarin | 041 935 44 52 |
Publikationen