Sozialhilfe

Wir leisten die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von Sozialhilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

Die Bemessung der Sozialhilfe richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz, den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dem Luzerner Handbuch für Sozialhilfe sowie den internen Richtlinien der Gemeinde Triengen.

Im Übrigen arbeiten wir eng mit dem Zentrum für Soziales in Sursee zusammen und sind in der Lage, Hilfe- und Ratsuchende an Fachstellen im Kanton zu verweisen.