Hinterlegung letztwilliger Verfügungen
Zuständiges Amt:
Gemeindekanzlei
Dem Teilungsamt können letzwillige Verfügungen sowie Ehe- und Erbverträge zur Deponie hinterlegt werden.
Kosten
Einlage und Herausgabe ins/vom Depot
einmalige Gebühr bei Einlage
Fr.
95.00
Porto und Versand
Fr.
5.00
Preis
:
95.00 (einmalige Gebühr bei Einlage)
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Übersicht
Gedruckt am 03.03.2021 03:21:04