Adressauskünfte

Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Der Anfrage ist eine Begründung und ein Interessensnachweis beizulegen.

Bitte beachten Sie, dass die von uns erteilten Auskünfte nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet werden dürfen und eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet ist.