Gesamtschweizerischer Sirenentest am Mittwoch, 4. Februar 2026

4. Februar 2026

Sirenen und Alertswiss werden am 
4. Februar 2026 getestet

Am Mittwoch 4. Februar 2026 findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Mit dem Test werden die rund 5000 Sirenen periodisch überprüft, damit sie im Ereignisfall zuverlässig alarmieren. Zum Test gehören auch Meldungen via die Alertswiss-App.

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen. 2026 wird der Sirenentest am 4. Februar durchgeführt. Der Sirenentest findet statt zwischen 13.30 und 16:30 Uhr. 

Ausgelöst wird über die Sirenen um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenen test bis 14.00 Uhr ausgedehnt werden. In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. 

Meldung via Alertswiss-App

Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms wird am 4. Februar 2026 von jedem 
Kanton und dem Fürstentum Liechtenstein eine Meldung der Stufe Information via Alertswiss-App ausgelöst. Mit diesem Vorgehen wird das Ausliefern einer sehr grossen Zahl von Push-Meldungen geprüft; gleichzeitig soll die Informationsmeldung sicherstellen, dass der Sirenentest nicht für einen echten Alarm gehalten wird. Die Meldung der Stufe Information löst keinen Sirenenton auf dem Smartphone aus. Das Auslösen des Alarmtons auf dem Mobiltelefon ist echten Alarmen vorbehalten.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet 
dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, sich über die Alertswiss-App oder -Website (www.alert.swiss) zu informieren oder Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden sich auf der Website des BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.

Bitte beachten Sie auch die Angaben zum Sirenentest unter www.sirenentest.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..