Anordnung Ersatzwahl eines weiteren Mitgliedes des Urnenbüros
Laut Gemeindeordnung der Gemeinde Triengen (GO) § 13 Abs. 1 werden die frei wählbaren Mitglieder des Urnenbüros an der Gemeindeversammlung gewählt. Das Urnenbüro besteht aus 15 Mitgliedern. An der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 finden daher zwei Ersatzwahlen statt: Neben dem bereits bekannten vakanten Mitglied von Jacqueline Zamarian (Medienmitteilung vom 12.11.2025) wird auch die Nachfolge für Alexandra Gut gewählt.
Gemäss § 123 Stimmrechtsgesetz (StRG) können die Stimmberechtigten der Gemeinde bis spätestens am 2. Tag vor der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge einreichen. Die Gemeinde erstellt aufgrund der Wahlvorschläge eine Kandidatenliste und lässt sie an der Gemeindeversammlung austeilen. Werden für die gleiche Stelle mehrere Kandidaten vorgeschlagen, wird der Reihe nach über die einzelnen Kandidaten abgestimmt (§ 124 StRG). Massgebend für die Reihenfolge der Abstimmung ist der Eingang der Wahlvorschläge. An der Gemeindeversammlung können die Stimmberechtigten weitere Kandidaten vorschlagen.