Baukontrollen

Die Baustadien sind nach § 203 Planungs- und Baugesetz (PBG) meldepflichtig. Die Baukontrollen sind nicht nur vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern können unter Umständen auch für die Bauherrschaft von Bedeutung sein (frühzeitige Mängelerkennung, Garantieansprüche, etc.) Grundsätzlich ist die Bauherrschaft verantwortlich für die rechtzeitige Meldung der einzelnen Baustadien an die Baubewilligungsbehörde, auch wenn er diese Aufgabe an den Architekten oder Dritte delegiert hat.


Die Meldungen haben telefonisch, per Mail, Postzustellung oder Online-Formular an das Bauamt Triengen zu erfolgen.


Die Baukontrollen befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen.

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