Einbürgerung Ausländer

Ausländische Staatsangehörige, welche das Schweizer Bürgerrecht beantragen wollen, können sich bei der Gemeindeverwaltung Triengen, Abteilung Bürgerrecht, melden. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren für ausländische Gesuchstellende.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung sind:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Aufenthaltsdauer in der Schweiz: mindestens 10 Jahre
  • Aufenthaltsdauer in Triengen: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens 1 Jahr ununterbrochen.
  • Erfolgreiche Integration
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Vertraut sein mit den örtlichen Verhältnissen
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz

Verfahren

  1. Gesuchstellende Person meldent sich bei der Gemeinde Triengen
  2. Einreichung Gesuch inklusive Beilagen (nicht älter als 6 Monate im Original)
  3. Vorprüfung des Gesuchs
  4. Erhebungsgespräch mit dem Präsidenten der Bürgerrechtskommission
  5. Publikation Einbürgerungsgesuch
  6. Einbürgerungsgespräch mit der Bürgerrechtskommission
  7. Bei Zusicherung durch Bürgerrechtskommission: Weiterleitung an Kanton für kantonales und eidgenössisches Bürgerrecht

Erleichterte Einbürgerung
Für eine erleichterte Einbürgerung in der Schweiz ist ein Gesuch an das Staats­sekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Sicherheitsdepartement (EJPD) eingereicht werden. Das entsprechende Formular können Sie bei der Gemeindeverwaltung Triengen, Abteilung Bürgerrechtswesen, beziehen.