Abmelden bei der Gemeinde | |
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Schriftenempfangschein. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen. | |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
Ansprechspersonen: | Bühler Mischa |
zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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