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Bauamt - Entsorgungserklärung
Bei der Entsorgungserklärung muss angegeben werden welche Materialien wo entsorgt werden. Sie ist vor Abbruch eines Gebäudes einzureichen.
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(pdf, 1140.1 kB)
Zuständige Instanz:
Bauamt
Zuständige Oberinstanz:
Bau & Infrastruktur
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Gedruckt am 29.01.2023 19:26:12