5. Meldung Vollendung Baute/Anlage
Die Kontrolle der Bauvollendung hat vor dem Bezug stattzufinden. Werden keine Mängel festgestellt, wird der Bau zum Bezug freigegeben. Sind wesentliche Mängel vorhaben, kann der Bezug verboten werden, bis die Mängel behoben sind.
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