Bauamt - 1. Meldung Baubeginn der Bauarbeiten

Der Baubeginn ist dem Bauamt mind. eine Woche vor der Bauarbeiten zu melden. Die Auflagen aus der Baubewilligung (vor Baubeginn) müssen erfüllt sein. Stellt das Bauamt fest, dass die Bedingungen oder Auflage nicht erfüllt sind und mit dem Bau bereits begonnen wurde, muss die Bauherrschaft mit einem Baustopp bis zur Erfüllung der Auflagen rechnen.

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