Bauamt - 2. Meldung Fertigstellung Schnurgerüst

Vor der Schnurgerüstabnahme sind die Marchsteine an allen Grenzpunkten zur Kontrolle freizulegen. Beschädigte oder nicht vorhandene Marchsteine müssen vor der Anmeldung zur Kontrolle vom Geometer kontrolliert oder abgesteckt werden. Es ist darauf zu achten, dass bei minimalen Grenz- und Strassenabständen das Fertig- und das Rohmasse auf dem Schnurgerüst angegeben werden. Auf den Schnurgerüstbrettern oder Schnurgerüststanden sind die Aussenmauern auf Mauerstärke rot zu markieren. Bei der Schnurgerüstabnahme hat der Architekt oder sein Vertreter anwesend zu sein.

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