Kehrichtentsorgung

Kehrichtensorgung

Stellen Sie Ihren Kehricht entweder im Sack oder in einem grauen Container bereit. Sperrgut wird bis zu einer Abmessung von 150 x 100 x 50 cm mitgenommen. Sperrgüter, die mehr als 150 x 100 x 50 cm messen, entsorgen Sie bei regionalen oder kommunalen Sammelstellen oder Sie benützen die Rückgabemöglichkeit bei Ihrem Lieferanten.

So können Sie den Kehricht und das Sperrgut bereitstellen:

  • in Säcken mit Gebührenmarken
  • in grauen Sammelcontainern für Säcke mit Gebührenmarken
  • in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
  • Sperrgut bis 150 x 100 x 50 cm mit Gebührenmarken

Die Entsorgungskosten richten sich nach dem Gemeindeverband für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft.

Weitere Informationen über die Abfallentsorgung finden Sie auch unter abfall.ch

Kehrichtgebühren

Zur Finanzierung der Abfallbewirtschaftung erheben die Gall und der Gemeinderat Gebühren. Diese setzten sich zusammen aus der volumen- und gewichtsabhängigen Gebühr, der Andockgebühr, der verschiedenen Gebühren für Separatabfälle und einer Grundgebühr.