Kehrichtentsorgung
Kehrichtensorgung
Stellen Sie Ihren Kehricht entweder im Sack oder in einem grauen Container bereit. Sperrgut wird bis zu einer Abmessung von 150 x 100 x 50 cm mitgenommen. Sperrgüter, die mehr als 150 x 100 x 50 cm messen, entsorgen Sie bei regionalen oder kommunalen Sammelstellen oder Sie benützen die Rückgabemöglichkeit bei Ihrem Lieferanten.
So können Sie den Kehricht und das Sperrgut bereitstellen:
- in Säcken mit Gebührenmarken
- in grauen Sammelcontainern für Säcke mit Gebührenmarken
- in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
- Sperrgut bis 150 x 100 x 50 cm mit Gebührenmarken
Die Entsorgungskosten richten sich nach dem Gemeindeverband für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft.
Weitere Informationen über die Abfallentsorgung finden Sie auch unter abfall.ch
Kehrichtgebühren
Zur Finanzierung der Abfallbewirtschaftung erheben die Gall und der Gemeinderat Gebühren. Diese setzten sich zusammen aus der volumen- und gewichtsabhängigen Gebühr, der Andockgebühr, der verschiedenen Gebühren für Separatabfälle und einer Grundgebühr.