Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Triengen. Die Ziele dieser Beiträge sind:

  • Erziehungsberechtigte können die Familie und den Beruf besser vereinbaren
  • die Verbesserung der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration
  • Chancengerechtigkeit der Kinder

Folgende Voraussetzungen der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten müssen erfüllt werden:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Triengen
    Sofern die Erziehungsberechtigten an unterschiedlichen Wohnorten angemeldet sind, muss das Kind den gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Triengen haben.
  • Die Erwerbstätigkeit beträgt
    • bei zwei Erziehungsberechtigten mindestens 120 Prozent;
    • bei einem alleinerziehenden Elternteil mit im gleichen Haushalt lebendem/r Partner/in mindestens 120 Prozent;
    • bei einem alleinerziehenden Elternteil mindestens 20 Prozent.
  • Kinder im Vorschulalter im Alter von drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.
  • Kinder, welche denKindergarten besuchen, sofern sie bereits im Vorschulalter in der Kindertagesstätte betreut wurden.

Hier finden Sie einen Betreuungsplatz.

 

Möchten Sie die Tätigkeit als Tageseltern / Nanny selbständig anbieten?

In diesem Fall ist zwingend zu beachten, dass selbständige Tagesfamilien / Nannys gemäss Art. 12 der PAVO (Pflegekinderverordnung) die Meldepflicht an die Behörde zu erfüllen haben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse oder erfolgter Selbständigkeit zwingend an unser Sozialamt.

Weitere Unterlagen sind im Online-Dienst zu finden.