GT86/BRZ CLUB SCHWEIZ

1. Namen und Sitz
Unter dem Namen „GT86/BRZ Club Schweiz“ besteht ein Automobilclub im Sinne von Art.60 ff. ZGB,
mit Schwerpunkt auf die Automobile Toyota GT86 und Subaru BRZ,
mit Sitz in 6234 Triengen.
Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Gegründet am 17.März 2015 in 6234 Triengen bei der Flying Ranch unter dem grossen Baum.
2. Ziel und Zweck
Das Interesse am selben Fahrzeug zu fördern.
Gemeinsames Auftreten bei Besuchen von Auto-/Tuningtreffen. Gemeinsame Clubausfahrten und Ausflüge organisieren und durchführen. Veranstaltungen organisieren und durchführen.
Kontakt und Geselligkeit unter den Mitglieder zu Pflegen.

Verein

GT86/BRZ CLUB SCHWEIZ
Kehrstrasse 4
6234 Triengen
Postadresse:
GT86/BRZ CLUB SCHWEIZ
c/o Raphael Bratschi
Wangenstrasse 56
3018 Bern

Tel. 079 848 77 03

Kontakt

Marco Schläppi
gt86-brz@hotmail.com

Lokalität

Restaurant bei Flying Ranch

Mitgliedschaft

4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden,
die Ziel und Zweck des Clubs unterstützen.
Der Beitritt neuer Mitglieder wird vom Vorstand entschieden und benötigt eine Bestätigung, das man im Besitz eines Toyota GT86/Subaru BRZ ist.
Neue Mitglieder werden immer an der folgenden Generalversammlung
offiziell aufgenommen.
Als Mitglied gilt, wer auf der Mitgliederliste aufgeführt ist und
den jährlichen Mitgliederbeitrag jeweils bis zum 31.März oder an der GV
Bar bezahlt hat.
Die Mitglieder stehen privat und öffentlich für Ziel und Zweck des Clubs ein. Die Mitglieder beteiligen sich an den vom Club organisierten Ausfahrten, Ausflügen, Veranstaltungen und Arbeiten, soweit es ihm seine familiären
und beruflichen Verpflichtungen erlauben.

5. Erlöschung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss durch den Vorstand oder durch Todesfall.

Mitgliederbeiträge

3. Mittel
Zur Verfolgung des Clubzweckes verfügt der Club über folgende Mittel:
-Mitgliederbeiträge
-Erträge aus eigenen Veranstaltungen -mögliche Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden auf 50.- CHF festgesetzt.
Dieser kann bis zum 31.März per Einzahlungsschein oder Bar an der Generalversammlung bezahlt werden.
Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Jahr endet jeweils mit der Generalversammlung.