Obligatorisches Schiessen

Schützenhaus
Schützenhausstrasse 8
6235 Winikon
29. Aug. 2026, 13.00 Uhr - 14.30 Uhr, 1.5h
Zum obligatorischen Schießen in der Schweiz (Bundesprogramm) sind in erster Linie Angehörige der Armee (Mannschaften, Unteroffiziere, Subalternoffiziere) verpflichtet, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind. Dies gilt bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Auch Personen, die nicht mehr schiesspflichtig sind oder das Programm freiwillig schiessen möchten, können teilnehmen (übungsberechtigt).

Kontakt

Schützenverein Winikon-Triengen
Marcel Friedli
aktuar@svwt.ch

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Informationen

Organisator
Schützenverein Winikon-Triengen