Anordnung Ersatzwahl Mitglied Urnenbüro

12. November 2025

Infolge bevorstehenden Wegzuges hat Jacqueline Zamarian ihren Rücktritt als Mitglied Urnenbüro per Ende Dezember 2025 bekannt gegeben.

Laut Gemeindeordnung der Gemeinde Triengen (GO) § 13 Abs. 1 werden die frei wählbaren Mitglieder des Urnenbüros an der Gemeindeversammlung gewählt. Die Ersatzwahl soll an der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 erfolgen.

Gemäss § 123 Stimmrechtsgesetz (StRG) können die Stimmberechtigten der Gemeinde bis spätestens am 2. Tag vor der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge einreichen. Die Gemeinde erstellt aufgrund der Wahlvorschläge eine Kandidatenliste und lässt sie an der Gemeindeversammlung austeilen. Werden für die gleiche Stelle mehrere Kandidaten vorgeschlagen, wird der Reihe nach über die einzelnen Kandidaten abgestimmt (§ 124 StRG). Massgebend für die Reihenfolge der Abstimmung ist der Eingang der Wahlvorschläge. An der Gemeindeversammlung können die Stimmberechtigten weitere Kandidaten vorschlagen.