Besuchsaufenthalt (Visumspflichtigt)

Die Ausländerin oder Ausländer muss das Visumsgesuch persönlich bei der am Wohnsitz zuständigen schweizerischen Auslandvertretung einreichen.

Die Schweizer Aulsandvertretungen können die Erteilung eines Visums von einer Verpflichtungserklärung abhängig mache, wenn die antragstellende Person nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Weitere Informationen über einen Visumspflichtigen Besuchsaufenthalt sowie die Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Seite vom Amt für Migration Luzern.

Die Ergänzung zur Verpflichtserklärung muss vom Steueramt und von der Einwohnerkontrolle bestätigt werden. Die Bestätigung dieser zwei Unterschriften auf der Gemeindeverwaltung kostet CHF 12.00

 

Preis

CHF 12.00