Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Sie fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengerechtigkeit von Kindern.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Kanton Luzern das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG). Damit wurden die Grundlagen für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die Betreuungsgutscheine kantonal vereinheitlicht.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine können für Kinder im Vorschulalter beantragt werden, sofern ein anerkannter Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder bei einer anerkannten Tagesfamilienorganisation besteht.

Die Anspruchsberechtigung sowie die Höhe der Betreuungsgutscheine richten sich nach den kantonalen Bestimmungen und den persönlichen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten.

Online-Rechner Betreuungsgutscheine

Mit dem Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Luzern können Sie unverbindlich prüfen, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026 besteht und mit welcher ungefähren Beitragshöhe gerechnet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung lediglich als Orientierungshilfe dient und keinen rechtsverbindlichen Anspruch begründet.

Gesuchstellung

Ab dem 3. August 2026 können Gesuche für Betreuungsgutscheine online über die kantonale Fallapplikation KiBeLU beziehungsweise den Onlineschalter Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.des Kantons Luzern eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsgutscheine im neuen kantonalen System grundsätzlich nachträglich ausbezahlt werden.

Fragen und Antworten

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) hat die häufigsten FragenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zum neuen Kinderbetreuungsgesetz und zum Betreuungsgutscheinsystem in einem Dokument für Erziehungsberechtigte zusammengestellt.

Wir empfehlen Ihnen, die Fragen und Antworten vor der Gesuchstellung zu konsultieren.

Betreuungsplatz finden

Eine Übersicht über anerkannte Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Luzern finden Sie unter Kinderbetreuung - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Tagesfamilien

Personen, die sich als Tagesfamilie selbständig anbieten und Kinder regelmässig gegen Entgelt betreuen, unterstehen gemäss Pflegekinderverordnung (PAVO) einer Meldepflicht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Triengen. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend ergänzt und aktualisiert, sobald weitere Informationen seitens des Kantons Luzern vorliegen.