Gesuch temporäre Reklame
Veranstalten Sie einen Anlass?
Wollen Sie eine unbeleuchtete Reklametafel am Strassenrand aufstellen?
Dann bitten wir Sie, das Gesuchsformular auszufüllen und an das Bauamt Triengen zu senden.
Voraussetzungen:
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Der Anlass muss einen Bezug zur Region haben.
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Das Gesuch muss mind. 1 Woche vor dem Aufstellen der Reklame dem Bauamt Triengen, Oberdorf 2, 6234 Triengen, eingereicht werden
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Der Abstand vom Fahrbahn zum äusseren Rand der Reklamentafel muss mindestens 3 Meter betragen.
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Die Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden
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Dem Gesuch ist ein Übersichtsplan oder eine Skizze (A4) mit den eingezeichneten Standorten beizulegen.
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Die Reklamentafel darf nicht beleuchtet werden.
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Die Reklamentafel sind spätestens 2 Tage nach der Veranstaltung / dem Anlass zu entfernen.
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Freistehende Strassenreklamen (temporäre Reklamen) dürfen eine Reklamenfläche von höchstens 10 m3 aufweisen.
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Beim Grundstückeigentümer muss der Reklame schriftlich zustimmen.
Informationen
- Datum
- 13. Januar 2009
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Triengen
Dokumente
Name | |||
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Gesuch Temporare Reklame (PDF, 29.82 kB) | Download | 0 | Gesuch Temporare Reklame |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Bauamt | 041 935 44 63 | bauamt@triengen.ch |