Information an die Landwirtschaftsbetriebe bezüglich akustischen Vogelabwehrsystemen

30. April 2026

In den letzten Jahren wurden der Gemeinde vermehrt Rückmeldungen aus der Bevölkerung zum Einsatz von akustischen Vogelabwehrsystemen (insbesondere sogenannte Böller bzw. „Chriesikracher“) auf landwirtschaftlichen Kulturen gemeldet.

Die Gemeinde Triengen dankt den Landwirtinnen und Landwirten für ihre wichtige Arbeit zur Sicherung der regionalen Lebensmittelproduktion und anerkennt den berechtigten Schutz von Saaten und Kulturen vor Vogelfrass.

Gleichzeitig bitten wir jedoch um eine sorgfältige und rücksichtvolle Anwendung von akustischen Vergrämungsmethoden. Insbesondere im Bereich von Wohngebieten, Naherholungszonen (z. B. entlang des Surenwegs) sowie in der Nähe von Wald- und Schutzgebieten im Kanton Luzern kann der Einsatz solcher Systeme zu erheblichen Immissionen führen. Dabei sind unter anderem folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • mögliche Störungen der Nachtruhe und der Wohnqualität in angrenzenden Siedlungen
  • Beeinträchtigung von Erholungssuchenden, Kindern sowie empfindlichen Personen
  • Auswirkungen auf Wildtiere und Vögel, insbesondere in sensiblen Lebensräumen
  • Vermeidung unnötiger Lärmbelastungen durch angepasste Einsatzzeiten und Standortwahl

Die Gemeinde empfiehlt, akustische Vergrämungsmittel nur gezielt, zeitlich eingeschränkt und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse einzusetzen. Wo möglich, sollen alternative oder ergänzende, weniger belastende Methoden geprüft werden.

Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang zwischen Landwirtschaft, Bevölkerung und Umwelt, um das gute Zusammenleben sowie die Qualität unseres Naherholungsraumes im Kanton Luzern langfristig zu erhalten.

Für Fragen oder den Austausch steht die Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt gerne zur Verfügung.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.