Anordnung Ersatzwahl Mitgliedes Gemeinderat

13. Mai 2026

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates, unter Vorbehalt einer stillen Wahl,  auf Sonntag, 27. September 2026 angeordnet. 

Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 10. August 2026, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Triengen (1. Stock), Oberdorf 2, 6234 Triengen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichfrist.

Die Anordnung mit Wahlvorschlag sind hier zu finden.