Bürgerrechtskommission

Die Bürgerrechtskommission besteht aus neun Mitgliedern, wobei das zuständige Mitglied des Gemeinderates von Amtes wegen Mitglied der Kommission ist. Zudem bestimmt der Gemeinderat den Sachbearbiter Bürgerrechtswesen, welcher mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt und kein Stimmrecht hat.

Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer. Die Befugnisse und Kompetenzen richten sich nach den Gesetzen des Kantons Luzern.

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