Gemeindeversammlung

In der Regel werden zwei Gemeindeversammlungen pro Jahr abgehalten. Jene im Frühling behandelt die Abnahme der Rechnung aus dem Vorjahr, jene im Herbst das Budget für das kommende Jahr.

Kontakt

Urs Manser
gemeindeverwaltung@triengen.ch

Ort

Forum
6234 Triengen

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, welche bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung in der Gemeinde Triengen den politischen Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.

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Datum Sitzung

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