Erwerb des Trienger Bürgerrechts als Schweizer/in
Um als Schweizer/in das Bürgerrecht der Gemeinde Triengen erhalten zu können, müssen Sie das "Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Triengen" bei der Gemeindekanzlei Triengen einreichen. Über die Einbürgerung entscheidet der Gemeinderat.
Dem Gesuch sind bei der Einreichung folgende Unterlangen beizulegen:
- Personenstandsausweis (bestellbar beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes)
- Kopie Pass oder Identitätskarte
Erwerb des Trienger / Schweizer Bürgerrechts als Ausländer/in
Für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer ist die neunköpfige Bürgerrechtskommission zuständig. Das Gesuchsformular sowie sämtliche Informationen können Sie am Schalter der Gemeindekanzlei Triengen abholen.
Voraussetzungen
- Aufenthaltsdauer und –Status: Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin muss bei der Gesuchstellung eine Niederlassungsbewilligung besitzen und insgesamt während 10 Jahren in der Schweiz gewohnt haben, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Gesuches
- Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (schriftliche Erklärung)
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung (schriftliche Erklärung)
- Deutschkenntnisse (Sprachnachweis)
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung
- Förderung der Integration von Familienmitgliedern
- Vertrautsein mit den örtlichen Lebensverhältnissen
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
Gesuchseinreichung
Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin hat bei der Gemeindeverwaltung für alle in das Gesuch einbezogenen Personen die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Gesuchsformular inkl. Angabe über welchen Zeitraum welche Aufenthaltsbewilligung
- Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister (Bestellung beim Reg. Zivilstandsamt Sursee, Centralstrasse 9, 6210 Sursee)
- Auszug aus dem Betreibungsregister (Bestellung beim Reg. Betreibungsamt Sursee, Centralstrasse 9, 6210 Sursee)
- Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern (Bestellung am Postschalter oder www.strafregister.admin.ch)
- Wohnsitzbestätigungen derjenigen Gemeinden, in denen der Bewerber / die Bewerberin in der Schweiz Wohnsitz hatte, ohne diejenige von Triengen
- Kopie Niederlassungsbewilligung und Pass
- Bestätigung Beachten der Rechtsordnung
- Sprachnachweis (Sprachdiplom oder Nachweis des Schulbesuches in deutscher Sprache)
- Arbeitszeugnis, Lehrvertrag, Immatrikulationsbestätigung
- Aktuelles Passfoto
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten Merkblättern.
Name | Bestellen | Laden |
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Bürgerrechtskommission, Informationsquellen Einbürgerungswissen | ![]() |
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Bürgerrechtskommission, Merkblatt Einbürgerung | ![]() |
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Bürgerrechtskommission, Merkblatt Einbürgerungsgebühren | ![]() |
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Bürgerrechtskommission, Merkblatt Einbürgerungsgespräch | ![]() |
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Bürgerrechtskommission, Verordnung | ![]() |
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Gesuch um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Triengen | ![]() |
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Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Triengen | ![]() |
Burgerrechts-Verzichtserklarung.pdf (pdf, 105.9 kB) Gesuch_um_Erteilung_des_Gemeindeburgerrechts.pdf (pdf, 244.0 kB) |
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