Hinterlegung letztwilliger Verfügungen
Einwohnerinnen und Einwohner von Triengen haben die Möglichkeit Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge beim Teilungsamt zu hinterlegen.
Das Teilungsamt händigt die Dokumente nur persönlich dem Deponenten aus. Bringen Sie dazu bitte einen amtlichen Auweis und sofern vorhanden die Einlagebestätigung mit.
Die Auswechslung (Herausgabe und Hinterlegung eines neuen Dokumentes) ist möglich. Auch die Auswechslung von hinterlegten Dokumenten kann nur persönlich am Schalter durch den Deponenten oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Teilungsamt | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei und Soziales | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |