Richtlinien Gebäudeadressierung

Die Gemeinden haben die Aufgabe, alle Adressen möglichst unverwechselbar mit Strassen- oder Gebietsnamen und Hausnummer zu bezeichnen. Dies liegt im Interesse der Einwohnerkontrolle für die Erfassung der genauen Wohnadresse, und wird auch von der Post verlangt, damit die Zustellung der Post möglichst fehlerfrei erfolgen kann. Ein weiterer wichtiger Grund ist die schnelle Auffindung von Adressen für Notfalldienste.

Um Verwechslungen zu vermeiden, aber auch zwecks schneller Auffindung der einzelnen Adressen über die elektronischen Suchsysteme für auswärtige Besucher und vor allem durch die Rettungsdienste bestehen Richtlinien für die Ausgestaltung der Adressierung.

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