Entsorgung Separatabfälle aus Haushaltungen und Zuständigkeit

„Entsorgung Separatabfälle aus Haushaltungen“ und Zuständigkeit
Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen ist das Gemeinwesen zuständig (Entsorgungsmonopol). In letzter Zeit bieten immer mehr Private Sammler diese Dienstleistung für Separatabfälle an (vor allem von Kunststoffabfällen aus Haushalten).
Für solche Sammlungen benötigen die Anbieter die Zustimmung der Behörde, im Kanton Luzern (Gebiet Gall) die der Standort-Gemeinde.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle Umwelt und Energie des Kanton Luzern.

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