Amt für Migration
Das Amt für Migration ist zuständig für:
- die Regelung des Aufenthalts von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug, Schülern, etc. Bei Verstössen gegen die Ausländergesetzgebung trifft es Massnahmen.
- die Vollziehung der Asylgesetzgebung
- die Organisation der Rückführung von unberechtigterweise anwesenden Ausländerinnen und Ausländern