Neue Reglung für Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Kanton Luzern das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG). Im Zusammenhang mit den Betreuungsgutscheinen steht ab sofort ein Online-Rechner zur Verfügung.
Mit diesem können Eltern und Erziehungsberechtigte unverbindlich prüfen, ob sie ab dem 1. August 2026 einen Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern haben und mit welcher ungefähren Beitragshöhe sie rechnen können.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung lediglich als Orientierungshilfe dient und keinen rechtsverbindlichen Anspruch begründet.
Der Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie anerkannte und zugelassene BetreuungsinstitutionenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist im Link vorzufinden. Weitere Informationen zum Vorgehen und zur Gesuchstellung werden laufend ergänzt, sobald diese verfügbar sind.